Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht

Bei Erbschaften spielen häufig nicht nur die Nachlassregelungen eine Rolle, sondern auch die Befindlichkeiten und Beziehungen innerhalb von Familien. Unser Anwalt und unsere Anwältin mit Fachanwaltsqualifikationen im Erbrecht kennen sich nicht nur mit der Gesetzeslage gut aus, sondern bearbeiten Erbschaftsfälle auch mit besonders viel Fingerspitzengefühl. Dabei beraten sie Sie auch gerne bereits vor dem Nachlassfall, z. B. bei der Testamentsgestaltung oder zu Erbschaftssteuerfragen.

In folgenden und ähnlichen Fällen sind wir für Sie da:

  • Erbauseinandersetzung
  • Vertretung und Konfliktlösung in Erbstreitigkeiten
  • Beratung zu Pflichtteilsansprüchen sowie deren außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung
  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Lebzeitige Regelungen zur Vermögensübertragung auf Folgegenerationen
  • Vermögens- und Unternehmensnachfolgeregelungen
  • Beratung in Erbschaftssteuerfragen
  • Testamentsvollstreckung
  • Nachlassabwicklung
  • Regelung Digitaler Nachlass
  • und andere Anliegen rund um das Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht
Hier betreut Sie

Alexandra Kaltenbrunn Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Familienrecht, Notarin

Johanna Sech Rechtsanwältin (angestellt gem. § 26 BORA), Fachanwältin für Familienrecht