Mietrecht und Wohneigentumsrecht

Das Mietrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Mietern und Vermietern, während das Wohneigentumsrecht die Rechte und Pflichten rund um den Kauf und Verkauf von Miteigentumsanteilen abdeckt. Unsere Anwältin und unser Anwalt mit Schwerpunkt Miet- und Wohneigentumsrecht beraten und vertreten Sie z. B. bei Eigenbedarfskündigungen, Auseinandersetzungen innerhalb von Eigentümergemeinschaften und anderen Streitigkeiten rund ums Thema Wohnen.

In folgenden und ähnlichen Fällen sind wir für Sie da:

  • Außergerichtliche und gerichtliche Interessensvertretung vom Vertragsschluss bis zur Beendigung eines Mietverhältnisses
  • Gestaltung von Mietverträgen und Pachtverträgen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen aus Wohnraummiete, Gewerbemiete und Wohnungseigentumsrecht
  • Zahlungs- und Räumungsklagen
  • Beitreibung von Forderungen (Zwangsvollstreckung)
  • Rechtsberatung in den Bereichen Eigenbedarf, Betriebskosten, Kündigung, Maklercourtage, Mieterhöhung, Modernisierung, Mietspiegel, Mietkaution, Schönheitsreparaturen usw.
  • Rechtsstreitigkeiten innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften
  • und andere Anliegen rund ums Wohneigentums- und Mietrecht
Hier betreut Sie

Heinz R. Klöhn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Katja Stukenborg Rechtsanwältin (angestellt gem. § 26 BORA), Fachanwältin für Arbeitsrecht